Im Interesse der zu vermittelnden
Tiere und selbstverständlich
auch im Interesse der
Halter, stellen wir an
uns und an die Halter
bei der Vermittlung der
Tiere hohe Anforderungen.
Wir legen zum Beispiel
großen Wert darauf, unerfahrene
Halter im Umgang mit den
nordischen Hunden weitestgehend
zu unterstützen. Deswegen
begleiten wir Hund und
Halter im ersten Jahr
nach der Vermittlung durch
Beratung und regelmäßige
Besuche, bei denen Fragen
und eventuell aufgetretene
Probleme mit dem neuen
Familienmitglied frühzeitig
geklärt und abgestellt
werden können.
Durch diese Massnahmen
versuchen wir zu gewährleisten,
dass die Hunde artgerecht
gehalten werden und die
Halter langfristig Freude
an ihrem neuen Tier haben.
Sollten wir innerhalb
des ersten Jahres feststellen,
dass der vermittelte Hund
in der neuen Familie nicht
entsprechend gehalten
werden kann, behalten
wir uns das Recht vor,
den Hund wieder einzuziehen
und anderweitig zu vermitteln.
Diese Regelung ist im
Interesse aller Beteiligten
Bestandteil unseres Vermittlungsvertrages.
Wir vom Schutzbund für
Nordische Hunderassen
übernehmen in der Zwischenzeit
die für den Halter kostenfreien
Kontrollen, teilweise
vor Ort. Hierin verstehen
wir unsere Verantwortung,
aktiven Tierschutz zu
betreiben und die nordischen
Hunde in ein artgerechtes
Zuhause zu vermitteln.
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